Berlin. 5,5 Prozent Gehaltsplus, die Erhöhung des Nachtzuschlags von 15 auf 20 Prozent so-
wie 500 Euro steuerfreie Einmalzahlung bei einer Laufzeit von 30 Monaten: Mit diesem Paket
ist die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) in der fünften Verhandlungsrunde auf
die Ärztegewerkschaft Marburger Bund zugegangen. Der Marburger Bund beharrt indes auf
seinen Maximalforderungen und ist nicht bereit, über dieses Angebot der VKA zu verhandeln.
„Dass der Marburger Bund auf seinen Maximalforderungen beharrt, ist in Anbetracht der his-
torisch schwierigen finanziellen Lage der kommunalen Krankenhäuser nicht nachvollziehbar
und lässt uns ratlos zurück“, fasst Dirk Köcher, Verhandlungsführer der VKA und Kaufmänni-
scher Direktor des Städtischen Klinikums Dresden, zusammen. Trotz prekärer wirtschaftli-
cher Rahmenbedingungen habe man dem Marburger Bund einen attraktiven Vorschlag un-
terbreitet. Die angebotene Gehaltssteigerung von 5,5 Prozent liege über dem kürzlich erfolg-
ten Tarifabschluss der Metall- und Elektrobranche von 5,1 Prozent. Auch die zentrale Forde-
rung der Ärztegewerkschaft nach einer Verbesserung der Nachtarbeit habe die VKA aufge-
griffen und eine signifikante Erhöhung des Nachtzuschlags vorgeschlagen.
„Tarifverhandlungen finden nicht im luftleeren Raum statt: Es steht jetzt schon fest, dass die
Krankenhäuser deutschlandweit über den Landesbasisfallwert 2025 maximal 4,41 Prozent
mehr Geld erhalten können – dieser Wert kann aber auch niedriger ausfallen“, erläutert Kö-
cher. Es sei aufgrund der steigenden Sozialversicherungsbeiträge in jedem Falle mit harten
Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Krankenhausgesellschaften zu rechnen. Auch
die kurzfristigen Verbesserungen, die das geplante Krankenhausreformgesetz für die Kliniken
mit sich bringen könne, seien minimal.
„Die Situation der Krankenhäuser ist sehr ernst und wird im kommenden Jahr auch nicht bes-
ser. 80 Prozent der Häuser schreiben rote Zahlen. Trotzdem haben wir durch den Tarifab-
schluss des letzten Jahres ein Gehaltsplus von über 8,8 Prozent ermöglicht. Noch im April
2024 wurden die Gehälter um 4 Prozent erhöht, das ist gerade einmal ein gutes halbes Jahr
her“, so der VKA-Verhandlungsführer. „Unser primäres Ziel muss es bleiben, die medizinische
Versorgung der Patientinnen und Patienten auch für die Zukunft sicherzustellen und die wirt-
schaftliche Situation der Kliniken nicht noch weiter zu verschlechtern. Davon können und
werden wir nicht abweichen – daran bemessen sich natürlich die Grenzen, innerhalb derer
wir verhandeln können.“
„Selbstverständlich haben wir dem Marburger Bund die prekäre Finanzlage der Kliniken von
Anfang an transparent dargelegt. Jeder am Verhandlungstisch weiß also, in welchen Rah-
menbedingungen wir uns bewegen müssen. Die Blockadehaltung der Ärztegewerkschaft ist
deshalb durch nichts zu rechtfertigen“, fasst Köcher die Ergebnisse der fünften Verhand-
lungsrunde zusammen. „Verhandeln bedeutet, sich aufeinander zuzubewegen. Diese Bereit-
schaft können wir beim Marburger Bund seit fünf Verhandlungsrunden nicht erkennen. Wir
haben auch durch das Angebot gezeigt, dass wir zu einer zügigen Einigung bereit sind. Der
Ball liegt jetzt beim Marburger Bund, der sich endlich bewegen muss.“
Kurzdarstellung des Angebots der VKA an den Marburger Bund vom 15. November 2024
1. Wiederinkraftsetzen der durch den Marburger Bund gekündigten Regelungen des TV-
Ärzte/VKA mit Wirkung vom 1. Juli 2024.
2. Entgelterhöhung der Tabellenentgelte für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Kran-
kenhäusern (Anlage zu § 18 TV-Ärzte/VKA) um 5,5 Prozent in drei Schritten:
- ab 1. April 2025 um 2,0 Prozent,
- ab 1. April 2026 um weitere 2,0 Prozent und
- ab 1. Dezember 2026 um weitere 1,5 Prozent.
Bereitschaftsdienstentgelte (§ 12 Abs. 2 TV-Ärzte/VKA), Zuschlag im Rettungsdienst
(§ 4 Abs. 2 Satz 2 TV-Ärzte/VKA) und „Besitzstandszulage Kinder“ (Protokollerklärung
zu § 9 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-Ärzte/VKA) werden in gleicher Weise wie Tabellenentgelte
erhöht.
3. Steuer- und sozialversicherungsfreier Inflationsausgleich für die Ärztinnen und Ärzte
an den kommunalen Krankenhäusern in Höhe von 500 Euro im Dezember 2024. Teil-
zeitbeschäftigten wird die Zahlung anteilig gezahlt.
4. Erhöhung des Zeitzuschlags für Nachtarbeit (§ 11 Abs, 1 Satz 2 Buchst b TV-Ärzte/VKA)
von 15 auf 20 Prozent.
5. Inkrafttreten des Vertrages mit Wirkung vom 1. Juli 2024 (Erhöhung des Nachtarbeits-
zuschlags abweichend ab 1. April 2025). Mindestlaufzeit von 30 Monaten (bis 31. De-
zember 2026).
Die VKA ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie
vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber mit rund 2,6 Millionen Beschäftigten und regelt
deren Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öf-
fentlichen Dienstes.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.vka.de