Tarifeinigung mit Marburger Bund: Ärztinnen und Ärzte erhalten Inflationsausgleich und zusätzliche Entgelterhöhung von insgesamt 8,8 Prozent


Berlin. Die Tarifverhandlungen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) mit der Ärztegewerkschaft Marburger Bund sind am Dienstagnachmittag nach insgesamt fünf Verhandlungsrunden mit einer Einigung beendet worden.

Wolfgang Heyl, Verhandlungsführer der VKA und Vorsitzender des Gruppenausschusses der VKA für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: „Nach fünf sehr schwierigen Verhandlungsrunden ist uns heute am späten Nachmittag die Tarifeinigung mit dem Marburger Bund gelungen. Die Ärztinnen und Ärzte erhalten eine Entgelterhöhung von insgesamt 8,8 Prozent und bekommen dadurch deutliche Entgeltzuwächse. Dazu kommen Inflationsausgleichszahlungen von insgesamt 2.500 Euro; eine erste Tranche von 1.250 Euro wird im Juli/August dieses Jahres ausgezahlt, eine zweite von ebenfalls 1.250 Euro im Januar des kommenden Jahres. Die Bezahlung an kommunalen Krankenhäusern wird dadurch deutlich attraktiver. Das ist die eine Seite der Medaille. Die Kehrseite ist, dass der Tarifabschluss die Krankenhäuser rund 672 Millionen Euro kostet – und dies in Zeiten einer äußerst angespannten Finanzlage bei den kommunalen Krankenhäusern. Die dauerhafte volle Refinanzierung der hohen Personalkostenzuwächse im Jahr 2024 durch den Gesetzgeber ist daher essenziell!“

Die Tarifeinigung gilt für mehr als 60.000 Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Krankenhäusern. Die Tarifeinigung sieht zwei Entgelterhöhungen vor, eine erste um 4,8 Prozent ab dem 1. Juli 2023 sowie eine weitere um 4 Prozent ab 1. April 2024. Die Laufzeit der Tarifeinigung liegt bei 18 Monaten. Bis zum 30. Juni 2024 haben die Krankenhäuser dadurch Planungssicherheit. Die VKA hatte zuletzt im Mai 2022 mit der Ärztegewerkschaft eine Entgelterhöhung von 3,35 Prozent rückwirkend zum Oktober 2021 für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2022 vereinbart (siehe Pressemitteilung vom 4. Mai 2022).

Die Tarifeinigung steht unter Gremienvorbehalt, zudem wurde eine Erklärungsfrist bis zum 23. Juni 2023 vereinbart.