Forderungen des Marburger Bundes sind unbezahlbar


Berlin. Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund hat gestern ihre Forderungen für die mehr als
61.000 Ärztinnen und Ärzte bekannt gegeben, die an den kommunalen Krankenhäusern
beschäftigt sind und auf die der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte (TV-Ärzte/VKA)
Anwendung findet. Die Gewerkschaftsforderungen weist die Vereinigung der kommunalen
Arbeitgeberverbände (VKA) als „unbezahlbar“ zurück.

Dazu Dirk Köcher, Verhandlungsführer der VKA und Kaufmännischer Direktor des
Städtischen Klinikums Dresden
: „Die kommunalen Krankenhäuser bilden das Rückgrat der
stationären Krankenversorgung. Sie befinden sich schon seit längerem und nicht zuletzt
aufgrund der inflationsbedingten Kostensteigerungen sowie der stetig wachsenden
Personalausgaben in einer finanziell äußerst angespannten Lage. Allein die letzten beiden
Tarifabschlüsse mit dem Marburger Bund von 2022 und 2023 – wohlgemerkt innerhalb eines
Jahres – haben zu einer Steigerung der Entgelte der Ärztinnen und Ärzte von insgesamt mehr
als 12 Prozent geführt. Zusammen mit den nun geforderten 8,5 Prozent würde es innerhalb
von zwei Jahren zu einem Lohnplus von 20 Prozent kommen. Im Gegensatz dazu sind die
Erlöse der Krankenhäuser bundesweit von 2022 bis 2024 gerade einmal um etwa 11 Prozent
gestiegen. Die jetzt veröffentlichten Forderungen bringen allein hinsichtlich der
Entgeltforderungen und der Forderung nach Erhöhung der Bereitschaftsdienstentgelte ein
Kostenvolumen von mehr als 542 Millionen Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten mit sich.
Dazu kämen die finanziellen Belastungen wegen der weiteren Forderungen des Marburger
Bundes zur Arbeitszeit. Es ist jetzt an der Zeit, die Schere zwischen Erlösen und Ausgaben
wieder zu schließen. Deshalb ist ein Abschluss mit Augenmaß nötig.“

Der Marburger Bund fordert eine Entgelterhöhung in Höhe von 8,5 Prozent bei einer Laufzeit
von einem Jahr. Dazu kommen Forderungen zur:

➢ Anhebung der Bereitschaftsdienstentgelte,
➢ Erhöhung der Pauschale für Rufbereitschaften,
➢ Änderung der Regelungen zu Schicht- und Wechselschichtarbeit (u.a. Definition, Zeitraum, Dauer, Dienstplanung, Bewertung und Erhöhung der Zuschlagshöhe, Installation eines Randzeitenzuschlags, Zusatzurlaubsanspruch).

Dirk Köcher: „Unsere Beschäftigten wissen, dass wir ihre Arbeitsbedingungen im Blick
behalten. Wir dürfen jedoch nicht vergessen, dass wir auch den Auftrag einer qualitativ
hochwertigen Daseinsvorsorge der Bevölkerung haben. Um diese im gewohnten und
vollumfänglichen Maß zu gewährleisten, dürfen die mit dem Marburger Bund vereinbarten
strukturellen Regelungen nicht verschärft werden. Damit wäre nicht nur die
Patientenversorgung akut gefährdet. Sondern wir koppeln uns noch weiter von den
kalkulierten durchschnittlichen Personalkosten auf Bundesebene ab, wodurch das finanzielle
Risiko vieler Kliniken bis hin zur Insolvenz noch weiter steigt. Das dürfen und wollen wir nicht
zulassen.“

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der
kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die Arbeitsbedingungen für die
kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften
des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in
Deutschland mit rund 2,6 Millionen Beschäftigten.


Weitere Informationen finden Sie unter: www.vka.de